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   BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83   

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https://dejure.org/1983,2059
BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83 (https://dejure.org/1983,2059)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83 (https://dejure.org/1983,2059)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - BReg. 2 Z 31/83 (https://dejure.org/1983,2059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 892, 1105; GBO §§ 18, 19, 22, 23, 49
    Zur Löschungserleichterung bei Leibgeding

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines Wohnungsrechts und Benützungsrechts im Gegenzug zur Übergabe eines Grundbesitzes an die Nachkommen; Bestellen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sowie eines (unentgeltlichen) Nießbrauchs; Sicherung der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 41 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 308
  • BayObLGZ 1983, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83
    Die im Rahmen eines Leibgedings dem Übergeber bestellte (subjektiv-persönliche) Reallast ( § 1105 Abs. 1 BGB ) wird zwar dem Wesen des Leibgedingsvertrags als eines Versorgungsvertrags auf Lebenszeit entsprechend (vgl. hierzu BayObLGZ 1975, 132 /134 ff. [= MittBayNot 1975, 170 ] m. Nachw.; Art. 96 EGBGB i.V. m. Art. 7 ff., 16 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze - AGBGB - vom 20.9.1982, GVBl S. 803) vielfach (rechtsgeschäftlich) auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt, d. h. unvererblich sein (vgl. Staudinger BGB 12. Aufl. § 1111 Rdnr. 7 i.V. m. § 1105 Rdnr. 7; MünchKomm BGB Rdnr. 2, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 4, BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnr. 2, Palandt BGB 42. Aufl. Anm. 2 c, je zu § 1111).

    Im vorliegenden Fall ist neben der Reallast eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) sowie (zulässigerweise an einzelnen der übergebenen Grundstücke vgl. BayObLGZ 1975, 132 /136 f. [= MittBayNot 1975, 170 /172] m. Nachw.; Horber Anm. 2 a, KEHE Rdnr. 3, je zu § 49) ein Nießbrauch bestellt worden.

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83
    Die Löschungsklausel des § 23 Abs. 2 GBO ist aber nicht materiellrechtlicher, sondern rein formellrechtlicher Natur; sie bedeutet keine Einschränkung des Rechts in seinem materiellen Umfang und Bestand, sondern gewährt nur eine formelirechtliche Erleichterung der Löschbarkeit für den Fall des Todes des Berechtigten ( BGHZ 66, 341 /347 f. [= DNotZ 1976, 490 /493 f.]; Kuntze/Ertil Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. § 23 Rdnr. 34).
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 68/78

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Löschungsklausel bei einem Wohnungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83
    Die letzteren Rechte sind kraft Gesetzes ( § 1061 Satz 1, §§ 1093, 1090 Abs. 2 BGB ) auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt und können deshalb auf Grund der insoweit zulässigerweise eingetragenen Löschungserleichterung des § 23 Abs. 2 GBO (zum dinglichen Wohnungsrecht vgl. BayObLGZ 1979, 3721373 ff. [= MittBayNot 1979, 231 ]) auf Grund des Nachweises des Todes des Berechtigten gelöscht werden.
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    19 Soweit Leibgedingsverträge auch (Teil-) Leistungen umfassen, die erst nach dem Tod des Berechtigten fällig werden, wie etwa Bestattungskosten, kann das Recht vererblich sein (BayObLG Rpfleger 1983, 308).

    Die Eintragung einer Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (st. Rspr.; z.B. BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter GBO 28. Aufl. § 32 Rn. 26) und auch nicht kraft Gewohnheitsrechts anzuerkennen (BayObLG Rpfleger 1988, 98).

    Weil sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs auf die - nach wie vor eingetragene - Löschungserleichterung nicht erstreckt (BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter § 23 Rn. 26), ist auf die Anregung der Beteiligten bei der Eintragung vom 11.11.2011 klarstellend zu vermerken (Demharter § 53 Rn. 7), dass sich die Löschungserleichterung hierauf nicht bezieht.

  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 329/12

    Grundbuchrechtliche Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags

    Beinhaltet der Leibgedingsvertrag allerdings Teilleistungen, die erst nach dem Tod des Berechtigten fällig werden, wie etwa Bestattungskosten, kann das Recht vererblich sein (BayObLG Rpfleger 1983, 308).

    Die Eintragung einer darauf bezogenen Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (st. Rspr.; z.B. BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter GBO 28. Aufl. § 32 Rn. 26) und auch nicht kraft Gewohnheitsrechts anzuerkennen (BayObLG Rpfleger 1988, 98).

  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

    a) Eine subjektiv-persönliche Reallast ( §§ 1105, 1111 BGB ), wie sie hier vorliegt, ist nicht von Gesetzes wegen auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt; eine solche Reallast ist vielmehr vererblich, kann aber durch Rechtsgeschäft oder, weil sich eine solche Beschränkung aus der Natur der zu erbringenden Leistungen ergibt, auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sein (vgl. BayObLGZ 1983, 113, 116 f. = DNotZ 1985, 41; BayObLG DNotZ 1989, 567 f.; Böttcher, MittRhNotK 1987, 219, 220; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 7. Aufl., §§ 23, 24 GBO, Rd.-Nr. 8; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 4. Aufl., § 23 GBO , Rd.-Nr. 8; Horber/Demharter, 19. Aufl., § 23 GBO , Anm. 2 b; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1111, Rd.-Nr. 2).
  • OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83

    Zur Anwachsung nach Wasserrecht

    Aber auch nach Eintritt dieser Bedingung könnte, soweit die Unrichtigkeit daraus hergeleitet wird, der Verpfändungsvermerk nur unter Beachtung der - erschwerenden (vgl. BayObLGZ 1983, 113 /116 [= MittBayNot 1983, 170 ]) - Voraussetzungen der §§ 24, 23 Abs. 1 GBO gelöscht werden (KEHE § 20 Rdnr. 144).
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